Die Mitglieder des bbe e. V. haben sich nach dem Fachtag „Elternassistenz als Prävention zum Kinderschutz“ am 6.3.2026 in einer Klausurtagung eine gemeinsame Haltung zu Fragen der Elternassistenz in Familien mit suchterkrankten Eltern erarbeitet. Die Ergebnisse möchten wir aus Sicht der Selbstvertretung behinderter Eltern gern in die laufenden Fachdiskussionen einbringen:
Stigmatisierung von Sucht:
▪ Stigmatisierung führt zum Teufelskreis – keine Hilfe in Anspruch zu nehmen
▪ Annehmen der Sucht als Krankheit bzw. Teilhabebeeinträchtigung = Behinderung ist für viele betroffene Menschen aber auch für manche Fachkräfte immer noch schwer
▪ Schuld- und Schamgefühle der Eltern führt dazu, Hilfe nicht in Anspruch zu nehmen, Situation der Kinder verschlechtert sich dadurch
▪ Antragstellung für Elternassistenz ist schwer, weil Sucht oft nicht als Krankheit anerkannt ist, die nach 6 Monaten bereits zur anerkannten Behinderung führen kann
▪ Hilfesystem hat Möglichkeit der Unterstützung durch Elternassistenz nicht präsent
▪ Information über Elternassistenz für betroffene Eltern fehlt
▪ Begriff „dysfunktionale Familie“ empfinden wir als stigmatisierend und abwertend
▪ alternative Haltung: „Eltern geben das, was sie in diesem Moment geben können, auch wenn sie sehr belastet sind“
▪ Tätigkeit der Elternassistenz bei suchterkrankten Eltern ist in Gesellschaft noch mehr stigmatisiert, als bei körperlichen Behinderungen
▪ Der Suchtdruck kann viele Jahre nach Entzug und Therapie noch Rückfall der Eltern und Gefahr für Kinder verursachen – gerade bei Stress und Überforderung durch Krisen im Familienalltag.
Wege zur Elternassistenz:
▪ Information zur Elternassistenz über Suchtberatung, Entgiftung, Therapieangebote
▪ in Wartezeiten auf Entgiftung und Therapie anbieten, um in der Zeit bis zur Therapie die Eltern von Haushaltsaufgaben zu entlasten und Kinder vor Parentifizierung zu schützen
▪ Muss Elternassistenz bereits in Entgiftungs- und Entwöhnungs-Phase angeboten werden, um dieses Unterstützungsangebot auch für späteren Alltag kennenzulernen?
▪ Sucht der Eltern ist keine Notlage (Im Sinn des § 20 SGB VIII), sondern langfristiges Problem (siehe oben Suchtdruck)
▪ Zusammenarbeit mit Selbstvertretung aus Suchtbereich, um Erfahrungen mit Elternassistenz zu evaluieren
Abstinenz als Voraussetzung für Elternassistenz
▪ kann die Nutzung der Hilfen verhindern
▪ Druck zur Abstinenz kann Suchtdruck und Isolation verstärken
▪ Einsatz von Elternassistenz auch sinnvoll, um Eltern-Kind-Bindung zu erhalten oder nach Geburt Aufbau zu unterstützen (insbesondere bei substituierten Eltern)
▪ Rückfälle gehören zum Krankheitsbild – dann sollte ein Hilfesystem gerade direkt in der Familie nicht wegfallen Bedarf der Kinder
▪ Elternassistenz kann vor Bindungsabbruch schützen
▪ Sozialkontakte, Kita- und Schulbesuch und Freizeitbedarfe der Kinder können gesichert werden
▪ Schuldgefühle der Kinder können verhindert bzw. verringert werden
▪ um Kinderschutz und Kindeswohl gut im Blick behalten zu können, ist eine individuelle Bedarfsermittlung und bedarfsdeckende Leistungsbewilligung nötig
▪ Kinder brauchen immer auch die Möglichkeit, sich Hilfe außerhalb der Familie suchen zu können. Eltern und deren Assistenz müssen das sicherstellen.
Kompetenz und Grenzen der Elternassistenzkräfte
▪ Akzeptanz von Sucht als Krankheit ist Voraussetzung für Arbeit in suchtbelasteten Familien
▪ bei Gewalterfahrung in Familie – müssen besonders nichtqualifizierte Assistenzkräfte Austauschmöglichkeit nutzen können und der Familie auch bedarfsdeckend qualifizierte Hilfen angeboten werden
▪ Kinderschutz und Beratung § 8 a/b bei Fortbildungen für Assistenzkräfte als Standard auch bei nichtqualifizierter Assistenz und Pflege
▪ regelmäßige Supervision für alle Assistenzkräfte und Fachkräfte in suchtbelasteten Familien – für alle qualifizierten und nichtqualifizierten Unterstützer*innen in einer Familie gemeinsam – mit Rückmeldung an Eltern und ältere Kinder
▪ Schutz vor Co-Abhängigkeit der Assistenzkräfte durch Fortbildung und Supervision
▪ Pädagogische oder psychologische Qualifikation garantiert nicht die Reflektion von Erfahrungen mit Sucht in eigener Familie und die daraus entstehenden Grenzen des reflektierten Handels im Sinne des Kinderschutzes
▪ Assistenzkräfte müssen immer eigene Grenzen achten dürfen
▪ Fachkraft oder Nichtfachkraft ist nicht entscheidend – entscheidend ist die Reflexionsmöglichkeit während der Arbeit in der Familie
▪ Assistenzkräfte sollten Eltern unterstützen können (Fortbildung), den Kindern die Suchterkrankung und deren Folgen kindgerecht zu erklären
Was brauchen suchterkrankte Eltern, die Elternassistenz nutzen?
Eltern benötigen Unterstützung in der Anleitung der Assistenzkräfte und bei Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, die Elternassistenz in die Familie bringt:
▪ altersgerechtes Kennenlernen der Assistenz auch für Kinder wichtig
▪ in eigener Wohnung unter Beobachtung zu stehen
▪ Prioritäten setzen können – Was ist in Krisen das Wichtigste?
▪ Hilfen im Haushalt zu nutzen, um Kraft für Bindung zum Kind zu haben
▪ Assistenz als Hilfe zum Schutz der Kinder nutzen– nicht als Freundschaftsangebot für Eltern
▪ altersgerechte Abschiedsrituale bei Assistenzwechsel für Kinder entwickeln