Die unterzeichnenden Fachverbände und Expert*innen weisen mit
aller Deutlichkeit darauf hin, dass die in einem Halbsatz unter Nr. 1
eingefügte Formulierung einen massiven Eingriff sowohl in das
hilfeorientierte System der Kinder- und Jugendhilfe als auch in die
professionelle Handlungsautonomie der Jugendämter darstellt und
die Änderung aus fachlichen und verfassungsrechtlichen Gründen
abgelehnt wird.
261005 Verbändeübergreifender_Zwischenruf_§8aSGBVIII_2.10.2026_final