Offener Brief zu Sparvorschlägen bei Leistungen für Familien

Anlässlich einer Klausurtagung haben sich die Mitglieder des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V. in einem offenen Brief zu den Sparvorschlägen bei Leistungen für Familien in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe an die politisch Verantwortlichen gerichtet.

Offener Brief zu den Entwicklungen der Teilhabeleistungen und der Kinder- und Jugendhilfe

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

sehr geehrte Mitglieder der Landesregierungen,

sehr geehrte Vertreter*innen von Bund, Ländern und Kommunen,

mit großer Sorge verfolgt der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V.  die aktuellen Diskussionen über Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Die bekannt gewordenen Vorschläge zum sogenannten „effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ bedrohen die selbstbestimmte Elternschaft von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen – und damit auch ihrer Kinder.

Elternassistenz und personenzentrierte Unterstützungsleistungen sind keine freiwilligen Zusatzleistungen. Sie sind Ausdruck grundlegender Menschenrechte. Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Elternschaft von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu schützen und gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Eltern in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

Für behinderte und chronisch kranke Eltern ist Unterstützung im Familienalltag häufig Voraussetzung dafür, ihre Elternrolle verantwortlich, selbstbestimmt und im Sinne der Kinder ausüben zu können. Assistenz bei der Betreuung und Versorgung von Kindern nach § 78 Abs. 3 SGB IX ist deshalb kein Luxus. Sie ist präventiver Kinderschutz und entspricht der UN-Kinderrechtskonvention. Hier verweisen internationale Vergleiche immer wieder auf Verbesserungsbedarfe in Deutschland.

Eltern mit Behinderung brauchen Unterstützung – keinen Generalverdacht der Kindeswohlgefährdung

Eltern mit Behinderung beantragen Unterstützung nicht leichtfertig. Viele versuchen lange, fehlende Hilfen selbst auszugleichen. Sie organisieren, kompensieren, verzichten auf Erholung, belasten sich, Partner*innen, Angehörige und Freund*innen über deren Grenzen hinaus und nehmen dadurch gesundheitliche Verschlechterungen und soziale Ausgrenzung in Kauf. Wenn Eltern schließlich Assistenz bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder beantragen, dann nicht, weil sie Verantwortung abgeben wollen. Sie tun es, weil sie Verantwortung übernehmen: für ihre Kinder, deren Schutz und das Zusammenleben der Familie.

Trotzdem erleben viele Eltern mit Behinderung Misstrauen, lange Verfahren, Zuständigkeitsstreitigkeiten und entwürdigende Überprüfungen. Manche zögern, Unterstützung zu beantragen, weil sie befürchten, ihr Hilfebedarf werde als Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit ausgelegt. Diese Angst verhindert frühzeitige Hilfe und erhöht das Risiko, dass Familien erst in Krisen wahrgenommen werden. Elternschaft mit Behinderung ist keine Kindeswohlgefährdung, fehlende Unterstützung kann aber dazu führen.

Assistenz bei der Betreuung und Versorgung der Kinder schützt Kinder vor Parentifizierung

Wenn notwendige Unterstützung nicht bewilligt, verzögert oder gekürzt wird, verschwinden Bedarfe nicht. Sie werden verlagert – häufig auf die Kinder. Kinder übernehmen dann Aufgaben im Haushalt, bei Pflege, Versorgung jüngerer Geschwister oder emotionaler Stabilisierung der Familie. Sie tragen somit Verantwortung, die nicht ihrem Alter entspricht. Fehlende Unterstützung parentifiziert die Kinder, isoliert Familien, und verschärft Krisen.

Ein Kind muss nicht dauerhaft Verantwortung für den Haushalt, die Pflege der Eltern oder Betreuung der Geschwister übernehmen. Assistenz bei der Betreuung und Versorgung der Kinder bedeutet praktisch: Kinder können sich altersgerecht entwickeln, ihre sozialen Kontakte leben, ihren Hobbies nachgehen.

Kinder können Kinder bleiben, Eltern bleiben Eltern.

Kürzungen erzeugen Folgekosten

Die aktuellen Kürzungsvorschläge folgen einer gefährlichen Logik: Teilhabeleistungen werden als Kostenfaktor betrachtet. Dabei sind sie Voraussetzung für Menschenrechte, Kinderschutz und Prävention. Kürzungen an dieser Stelle verursachen langfristig deutlich höhere Kosten. Wenn Elternassistenz, Begleitete Elternschaft, Beratung und ambulante Unterstützung fehlen, steigt das Risiko für familiäre Überlastung, gesundheitliche Verschlechterung, für Konflikte, Kindeswohlgefährdungen.

Was heute bei Assistenz eingespart wird, kann morgen als stationäre Hilfe, Fremdunterbringung, Krisenintervention, Gerichtsverfahren, Gesundheitskosten oder dauerhafte Unterstützung sehr viel teurer werden. Prävention ist menschlich geboten, fachlich notwendig und volkswirtschaftlich sinnvoll.

Wunsch- und Wahlrecht darf nicht eingeschränkt werden

Besonders kritisch sehen wir die Vorschläge, die das Wunsch- und Wahlrecht einschränken, Pooling ausweiten oder pauschale Infrastrukturangebote an die Stelle individueller Unterstützung setzen wollen. Für Eltern mit Behinderung ist das Wunsch- und Wahlrecht zentral. Assistenz bei der Betreuung und Versorgung der Kinder findet im privaten, emotionalen und oft intimen Familienalltag statt: beim Aufstehen, Wickeln, Stillen und Trösten, Begleiten, Erziehen, bei Arztterminen, Elternabenden, Konflikten und Einschlafsituationen. Hier braucht es Vertrauen und Kontinuität. Eine Assistenzperson ist nicht beliebig austauschbar. Unpassende Unterstützung kann Eltern zusätzlich belasten, Kinder verunsichern und Hilfe unwirksam machen.

Pooling oder pauschale Angebote dürfen daher niemals zur Zwangslösung werden. Infrastruktur kann individuelle Hilfen ergänzen, aber nicht ersetzen. Ein allgemeines Familienangebot ersetzt keine Assistenz. Eine Beratungsstelle ersetzt keine praktische Unterstützung im Alltag. Ein standardisiertes Gruppenangebot ersetzt keine Assistenz, wenn eine Familie individuelle Unterstützung braucht.

Das Wunsch- und Wahlrecht ist Kernstück der Personenzentrierung und muss uneingeschränkt er-halten bleiben.

Sinnvoll sparen heißt: Verfahren verbessern statt Leistungen kürzen

Der bbe e. V. erkennt an, dass öffentliche Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden müssen. Das bedeutet jedoch nicht, notwendige Leistungen zu kürzen. Verantwortungsvoller Mitteleinsatz bedeutet, Verfahren zu verbessern, Krisen zu verhindern und Rechte wirksam umzusetzen.

Dazu gehören: Bürokratieabbau statt Rechteabbau, ein gemeinsamer barrierefreier Grundantrag, klare Zuständigkeiten, verbindliche Fristen, digitale Verfahren mit analoger Alternative und verständliche Informationen. Doppelbegutachtungen müssen vermieden und vorhandene Gutachten, Schwerbehindertenausweise, Pflegegradbescheide und fachliche Stellungnahmen genutzt werden.

Bei gleichbleibendem Teilhabebedarf braucht es längere Überprüfungszeiträume. Behinderungen und chronische Erkrankungen verschwinden nicht. Wiederholte Nachweise desselben Bedarfs kosten Zeit, Geld und Kraft der Familien und der staatlichen Stellen.

Assistenz bei der Betreuung und Versorgung der Kinder muss präventiv gewährt werden. Frühe, passgenaue Hilfen verhindern Krisen, Parentifizierung, Fremdunterbringungen und langfristige Folgekosten. Die Kooperation zwischen Eingliederungshilfe und Jugendhilfe muss bei Bedarf in der Praxis umgesetzt werden, damit Zuständigkeitsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken von Eltern und Kindern ausgetragen werden.

Beratung und Peer-Beratung sind zu stärken, weil sie Fehlanträge, Widersprüche, Klagen und Eskalationen vermeiden helfen. Auch barrierefreie Regelstrukturen in Kitas, Schulen, Wohnraum, Gesundheitsversorgung, Familienangeboten und öffentlichem Nahverkehr müssen ausgebaut werden. Barrieren und fehlende Inklusion sind die wahren Kostentreiber.

Unsere Forderungen

Wir fordern die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände auf,

  • keine Kürzungen bei Assistenz für Eltern mit Behinderung und anderen personenzentrierten Assistenzleistungen vorzunehmen,
  • Assistenz nach § 78 Abs. 3 SGB IX als Prävention und Kinderschutz anzuerkennen und bedarfsgerecht zu finanzieren,
  • das Wunsch- und Wahlrecht uneingeschränkt zu erhalten,
  • kein Zwangspooling oder pauschalen Infrastrukturmodelle zulasten individueller Bedarfe einzuführen,
  • Peer-Beratung dauerhaft zu sichern,
  • Antrags- und Bewilligungsverfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen
  • Selbstvertretungsorganisationen behinderter und chronisch kranker Eltern verbindlich an Reformprozessen zu beteiligen,
  • den im Grundgesetz verankerten Schutz der Familie, die UN-Behindertenrechtskonvention und die UN-Kinderrechtskonvention konsequent umzusetzen.

Schlussbemerkung

Wer an Assistenz bei der Betreuung und Versorgung der Kinder behinderter und chronisch kranker Eltern spart, spart an Familien, an Kindern, an Prävention und verhindert die Umsetzung der Menschenrechte. Eltern mit Behinderung und ihre Kinder brauchen keine Kürzungspolitik und keinen Generalverdacht. Sie brauchen verlässliche Unterstützung, damit sie ihre Verantwortung und ihren Erziehungsauftrag als Eltern ausüben können.

Kinderrechte, Teilhaberechte und Menschenwürde dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Teilhabe ist nicht kürzbar. Elternschaft ist Menschenrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Fellenberg – Vorstand und Kerstin Blochberger – Geschäftsführung

Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V.

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