Da die Mutter mit dem Rollstuhl unter das Kinderbett fahren musste, um das Kind versorgen zu können, hat das Sozialgericht Münster ihr im Klageverfahren Recht gegeben. Die gesetzliche Krankenkasse musste nun das deutlich teurere Kinderbett bezahlen. Link zum Urteil
6.3.26 Pressemitteilung Fachtag Elternassistenz
Elternassistenz für Eltern mit nichtsichtbaren Behinderungen ermöglicht es Kindeswohlgefährdungen zu vermeiden. Am 6.3.2026 veranstaltete der Bundesverband behinderter und chronisch kranker