Da die Mutter mit dem Rollstuhl unter das Kinderbett fahren musste, um das Kind versorgen zu können, hat das Sozialgericht Münster ihr im Klageverfahren Recht gegeben. Die gesetzliche Krankenkasse musste nun das deutlich teurere Kinderbett bezahlen. Link zum Urteil
14.3.26 Pressemittetilung zur Gründung eines Selbstvertretungsvereins junger Menschen mit Behinderung
Junge Menschen mit Behinderung gründen eigenen Selbstvertretungsverein auf Bundesebene – jumemb Uder (Eichsfeld): Seit 3 Jahren treffen sich junge Menschen