Da die Mutter mit dem Rollstuhl unter das Kinderbett fahren musste, um das Kind versorgen zu können, hat das Sozialgericht Münster ihr im Klageverfahren Recht gegeben. Die gesetzliche Krankenkasse musste nun das deutlich teurere Kinderbett bezahlen. Link zum Urteil
Verbändeübergreifender Zwischenruf zum 1. KJHSRG – Keine Mitteilungspflicht des Jugendamtes an Familiengerichte, wenn Eltern Hilfen im Kinderschutz ablehnen!
Die unterzeichnenden Fachverbände und Expert*innen weisen mitaller Deutlichkeit darauf hin, dass die in einem Halbsatz unter Nr. 1eingefügte Formulierung einen