Da die Mutter mit dem Rollstuhl unter das Kinderbett fahren musste, um das Kind versorgen zu können, hat das Sozialgericht Münster ihr im Klageverfahren Recht gegeben. Die gesetzliche Krankenkasse musste nun das deutlich teurere Kinderbett bezahlen. Link zum Urteil
Offener Brief zu Sparvorschlägen bei Leistungen für Familien
Anlässlich einer Klausurtagung haben sich die Mitglieder des Bundesverbandes behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V. in einem