Da die Mutter mit dem Rollstuhl unter das Kinderbett fahren musste, um das Kind versorgen zu können, hat das Sozialgericht Münster ihr im Klageverfahren Recht gegeben. Die gesetzliche Krankenkasse musste nun das deutlich teurere Kinderbett bezahlen. Link zum Urteil
14.4.26 Stellungnahme Entwurf 1. KJHSRG jumemb bbe und ISL
16.4.26 Stellungnahme zum 1. KJHSRG – Entwurf des Kinder- und Jugendhilfe Struktur-Reformgesetz bbe e. V. hat mit ISL e.